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Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
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Amicus Pflege GmbH & Co KG
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Das Pflegegeld soll dazu dienen die nötige Hilfe privat und unbürokratisch zu beschaffen. Es wird direkt an die Versicherten ausgezahlt. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen .
Wer nur Pflegegeld in Anspruch nimmt, verpflichtet sich halbjährlich von einem amulanten Pflegedienst beraten zu lassen. [Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI].
Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.
Geldleisung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Geldleistung ambulant | 125,00 Euro | 316,00 Euro | 545,00 Euro | 728,00 Euro | 901,00 Euro |
Sachleistung abulant | 0,00 Euro | 689,00 Euro | 1.298,00 Euro | 1.612,00 Euro | 1.995,00 Euro |
Leistungsbetrag stationär | 125,00 Euro | 770,00 Euro | 1.262,00 Euro | 1775,00 Euro | 2005,00 Euro |