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Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch. Sie umfasst häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung. Der Begriff Sachleistung ist im Sinne einer Naturalleistung (Pflege) gemeint. Im Unterschied zur Kostenerstattung, bei der dem Versicherten die Kosten für die von ihm selbst bezahlte Pflege erstattet werden, erhält der Versicherte Pflege durch eine Pflegeeinrichtung, die diese Leistung aufgrund eines Versorgungsvertrags mit der Pflegekasse in deren Auftrag erbringt. Der Umfang der Pflegesachleistung ist dadurch begrenzt, dass die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung die Leistungen nur bis zu bestimmten monatlichen Höchstbeträgen finanzieren, die sich nach dem Maß der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) richten.
Quelle: Wikipedia
Geldleisung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 125,00 Euro | 316,00 Euro | 545,00 Euro | 728,00 Euro | 901,00 Euro |
Sachleistung abulant | 0,00 Euro | 689,00 Euro | 1.298,00 Euro | 1.612,00 Euro | 1.995,00 Euro |
Leistungsbetrag stationär | 125,00 Euro | 770,00 Euro | 1.262,00 Euro | 1775,00 Euro | 2005,00 Euro |