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Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
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Statt der häuslichen Pflegehilfe durch professionelle Kräfte kann sich ein Pflegebedürftiger auch von einer Pflegeperson, insbesondere von Angehörigen pflegen lassen. In diesem Fall bekommt er anstelle der Pflegesachleistung nach § 37 SGB XI ein Pflegegeld ausgezahlt.
Es ist nach § 38 SGB XI aber auch möglich, Pflegesachleistung und Pflegegeld zu kombinieren. Das heißt, die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen und für den nicht in Anspruch genommenen Teil entsprechend Pflegegeld zu erhalten. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
Quelle: Wikipedia
Geldleisung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Geldleistung ambulant | 125,00 Euro | 316,00 Euro | 545,00 Euro | 728,00 Euro | 901,00 Euro |
Sachleistung abulant | 0,00 Euro | 689,00 Euro | 1.298,00 Euro | 1.612,00 Euro | 1.995,00 Euro |
Leistungsbetrag stationär | 125,00 Euro | 770,00 Euro | 1.262,00 Euro | 1775,00 Euro | 2005,00 Euro |